Die internen Meldestellen sind über uns verfügbar!

Die Whistleblower-Richtlinie sieht vor, dass Organisationen und Kommunen interne Meldekanäle für potentielle Whistleblower, die Missstände im Arbeitsumfeld melden, bereitstellen. Unternehmen ab 50 Mitarbeiter*innen müssen die Richtlinie umsetzen. Unternehmen unter 50 Mitarbeitende können Meldestellen einrichten.

Im Zuge des Hinweisgeber-Dienstes stellen wir sämtliche rechtskonforme interne Meldekanäle (Telefon, Plattform, E-Mail, Post, persönlich) zur Verfügung und nehmen Meldungen für die Einrichtungen entgegen. Die inhaltliche Bearbeitung der Fälle erfolgt gemeinsam.

Eine Hinweisgeber*in, auch bekannt als sogenannter „Whistleblower“, ist eine Person, die öffentlich Missstände, unethische Verhaltensweisen, vermeintliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aufdeckt und so wichtige Informationen der Allgemeinheit zugänglich macht.

 

Beispiele können sein:

- Risiken für Umwelt und Mensch,
- Schlechte Arbeitsbedingungen,
- Tierwohl,
- Niedrige Qualitätsstandards (zum Beispiel bei Produkten oder Dienstleistungen),
- Geldwäsche

 

Meldungen können z.B. sein:

 

-          Verkehrssicherheit,

-          Umweltschutz,

-          Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,

-          öffentliche Gesundheit,

-          Verbraucherschutz,

-          Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,

-          Produktsicherheit und -konformität

 

Geschützt sind:

- Arbeitnehmer*innen,
- Anteilseigner*innen,
- Beamt*innen und Angestellte des öffentlichen Dienstes,
- Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen eines Unternehmens,
- Selbstständige und Vertragsunternehmer*innen
- Unterstützer*innen und Verwandtschaft von Whistleblowern