Angebot zur Bestellung eines externen
Datenschutzbeauftragten nach BDSG und EU DSGVO
(Bundesdatenschutzgesetz, EU Datenschutzgesetzverordnung)
Zielgruppe
Das Angebot wendet sich an Pflegeeinrichtungen ab 10 Mitarbeiter/-innen.
Die Einrichtungen können durch die Bestellung eines/einer Beauftragten ihrer Verpflichtung zur Meldung eines Datenschutzbeauftragten an die
Landesdatenschutzbehörde nachkommen.
Aufgaben
Die Aufgaben orientieren sich an §4g I 1 BDSG. der Datenschutzbeauftragte wirkt
auf die Einhaltung des BDSG und anderer Vorschriften zum Datenschutz hin.
- Datenschutz-Checkups: Schwachstellen-Analyse und Risikoerfassung
- Schulung der Mitarbeiter
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Erarbeitung des Datenschutzkonzeptes
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Erarbeitung von Verfahrensanweisungen zum Datenschutz
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Prüfung der einzelnen Datensicherungsmaßnahmen, §9 BDSG
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Prüfung und Kontrolle der Patientendaten, §11 BDSG
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Bearbeitung von Auskunftsersuchen Betroffener, §§34, 35 BDS
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Prüfung der Zulässigkeit der Übermittlung von Daten an Kostenträgern
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Prüfung von Überwachungsmaßnahmen, §6b BDSG am Arbeitsplatz, § 32 BDSG
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Prüfung der Regelungen zur Mitarbeiterkontrolle
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Datennutzung zum Marketing und Kundenwerbung, §28 BDSG, §7 UWG
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Erarbeitung und Führen eines Verfahrensverzeichnisses, Bekanntmachung von meldepflichtigen Informationen
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Vorabkontrollen bei der Verarbeitung von Daten