Bestellung als Datenschutzbeauftragter

Angebot zur Bestellung eines externen
Datenschutzbeauftragten nach BDSG und EU DSGVO
(Bundesdatenschutzgesetz, EU Datenschutzgesetzverordnung)

 

Zielgruppe

 

Das Angebot wendet sich an Pflegeeinrichtungen ab 10 Mitarbeiter/-innen.

 

Die Einrichtungen können durch die Bestellung eines/einer Beauftragten ihrer Verpflichtung zur Meldung eines Datenschutzbeauftragten an die Landesdatenschutzbehörde nachkommen.

 

Aufgaben

 

Die Aufgaben orientieren sich an §4g I 1 BDSG. der Datenschutzbeauftragte wirkt

auf die Einhaltung des BDSG und anderer Vorschriften zum Datenschutz hin.

  1. Datenschutz-Checkups: Schwachstellen-Analyse und Risikoerfassung
  2. Schulung der Mitarbeiter
  3. Erarbeitung des Datenschutzkonzeptes
  4. Erarbeitung von Verfahrensanweisungen zum Datenschutz
  5. Prüfung der einzelnen Datensicherungsmaßnahmen, §9 BDSG
  6. Prüfung und Kontrolle der Patientendaten, §11 BDSG
  7. Bearbeitung von Auskunftsersuchen Betroffener, §§34, 35 BDS
  8. Prüfung der Zulässigkeit der Übermittlung von Daten an Kostenträgern
  9. Prüfung von Überwachungsmaßnahmen, §6b BDSG am Arbeitsplatz, § 32 BDSG
  10. Prüfung der Regelungen zur Mitarbeiterkontrolle
  11. Datennutzung zum Marketing und Kundenwerbung, §28 BDSG, §7 UWG
  12. Erarbeitung und Führen eines Verfahrensverzeichnisses, Bekanntmachung von meldepflichtigen Informationen
  13. Vorabkontrollen bei der Verarbeitung von Daten
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